Kraneigentümer und Beteiligte beim Kranaufbau haften bei Kranumsturz

Stürzt ein Kran infolge eines Montagefehlers beim Aufbau um, haften das mit dem Kranaufbau betraute Unternehmen, sein beim Aufbau mittätiger Geschäftsführer und die Eigentümerin des Krans gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz. Der mit der Kranprüfung betraute Sachverständige dagegen nicht. So das OLG Frankfurt (Az. 29 U 50/24).

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