Das LSG Bayern hatte zu entscheiden, ob auf der Grundlage der im Zusammenhang mit dem MDK-Reformgesetz eingeführten Öffnungsklausel des § 109 Abs. 6 Satz 3 SGB V die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. und der GKV-Spitzenverband berechtigt waren, das seit dem 01.01.2020 in § 109 Abs. 6 Satz 1 SGB V geregelte Aufrechnungsverbot im Rahmen einer Übergangsvereinbarung bis zur Neuregelung einer Prüfverfahrensvereinbarung durch kollektivvertragliche Regelung auszusetzen (Az. L 20 KR 309/23 u. a. ).
RWI/ISL-Containerumschlag-Index: China stabilisiert den Welthandel
Der Containerumschlag-Index des RWI Essen ist laut aktueller Schnellschätzung im September mit saisonbereinigt 136,7 Punkten gegenüber dem Vormonat leicht gesunken. Ohne den deutlichen Anstieg des