Das LSG Bayern hatte zu entscheiden, ob auf der Grundlage der im Zusammenhang mit dem MDK-Reformgesetz eingeführten Öffnungsklausel des § 109 Abs. 6 Satz 3 SGB V die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. und der GKV-Spitzenverband berechtigt waren, das seit dem 01.01.2020 in § 109 Abs. 6 Satz 1 SGB V geregelte Aufrechnungsverbot im Rahmen einer Übergangsvereinbarung bis zur Neuregelung einer Prüfverfahrensvereinbarung durch kollektivvertragliche Regelung auszusetzen (Az. L 20 KR 309/23 u. a. ).
Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe Berichtsmonat Februar 2026
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts legten die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Februar 2026 leicht zu: Das Ordervolumen stieg preis-, kalender- und saisonbereinigt gegenüber dem