Das LSG Bayern hatte zu entscheiden, ob auf der Grundlage der im Zusammenhang mit dem MDK-Reformgesetz eingeführten Öffnungsklausel des § 109 Abs. 6 Satz 3 SGB V die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. und der GKV-Spitzenverband berechtigt waren, das seit dem 01.01.2020 in § 109 Abs. 6 Satz 1 SGB V geregelte Aufrechnungsverbot im Rahmen einer Übergangsvereinbarung bis zur Neuregelung einer Prüfverfahrensvereinbarung durch kollektivvertragliche Regelung auszusetzen (Az. L 20 KR 309/23 u. a. ).
Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2025
Die zum 1. Januar 2025 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des OLG Düsseldorf abrufbar. Gegenüber der Tabelle 2024 sind im Wesentlichen