Das BVerfG hat entschieden, dass es ausnahmsweise möglich sein muss, ärztliche Zwangsbehandlungen ambulant statt im Krankenhaus durchzuführen (Az. 1 BvL 1/24). Auf dieses Urteil wies die BRAK hin.
Bundesrat: Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14.02.2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen gelten nun auch bei Fehlgeburten. Es tritt am 01.06.2025 in Kraft.