Das ausnahmslose Verbot von ärztlichen Zwangsmaßnahmen außerhalb von Krankenhäusern ist teils verfassungswidrig. So entschied das BVerfG (Az. 1 BvL 1/24). Der Gesetzgeber ist zur Neuregelung spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 verpflichtet. Bis zu einer Neuregelung gilt das bisherige Recht fort.
Bundesrat: Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14.02.2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen gelten nun auch bei Fehlgeburten. Es tritt am 01.06.2025 in Kraft.