Das ausnahmslose Verbot von ärztlichen Zwangsmaßnahmen außerhalb von Krankenhäusern ist teils verfassungswidrig. So entschied das BVerfG (Az. 1 BvL 1/24). Der Gesetzgeber ist zur Neuregelung spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 verpflichtet. Bis zu einer Neuregelung gilt das bisherige Recht fort.
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juni 2025
Die gesamtwirtschaftliche Dynamik im ersten Quartal fiel lt. BMWE mit einem preis-, saison- und kalenderbereinigten Anstieg des BIP um 0,4 % ggü. dem Vorquartal etwas