Krankenkasse muss Insolvenzantrag gegen Steuerberater wegen Ermessensfehlers zurücknehmen

Das LSG Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Krankenkasse im Streitfall den Insolvenzantrag gegen einen Steuerberater wegen eines Ermessensfehlers zurücknehmen muss (Az. 10 KR 343/24 B ER).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten