Krankenkasse muss Neurostimulationsanzug nicht bezahlen

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Ganzkörper-Neurostimulationsanzug für Patienten mit Multipler Sklerose (MS) nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden muss (Az. L 16 KR 315/24).

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