Eine Gynäkomastie (Brustdrüsenschwellung bei Männern) ist regelmäßig keine behandlungsbedürftige Krankheit. Eine Mastektomie (operative Entfernung von Brustgewebe) ist daher nicht von der gesetzlichen Krankenkasse zu gewähren. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Gynäkomastie keine orthopädischen oder dermatologischen Beschwerden noch ausprägte Schmerzen verursacht. Dies entschied das LSG Hessen (Az. L 1 KR 193/22).
Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe Berichtsmonat September 2025
Im September ist laut BMWE die Produktion im Produzierenden Gewerbe gestiegen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes lag sie preis-, kalender- und saisonbereinigt 1,3 Prozent über dem