Die WPK berichtet, dass ihre Forderung, die Bezeichnung „Abschlussprüfer“ nicht durch „geeigneter Prüfer“ in § 102 KAGB-E zu ersetzen, im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wurde. Weiter Forderungen wurden leider nicht berücksichtigt.
Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH
Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann,