Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft getreten

Die WPK berichtet, dass ihre Forderung, die Bezeichnung „Abschlussprüfer“ nicht durch „geeigneter Prüfer“ in § 102 KAGB-E zu ersetzen, im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wurde. Weiter Forderungen wurden leider nicht berücksichtigt.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht