Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche sie im Rahmen ihrer Bewerbung vorlegte, die Grundsätze der wissenschaftlichen Redlichkeit vorsätzlich nicht eingehalten hat (Az. 2 Ca 345/23).
Justizministerkonferenz: Pralle Reformagenda – und reduzierte Anwaltsgebühren in Massenverfahren
Mit rechtsstaatlichen Fragen und zahlreichen Themen aus dem Verfahrensrecht und Strafrecht befasste sich die 97. Justizministerkonferenz. Sie beschloss auch, dass Anwälte in Massenverfahren künftig geringere