Der BGH entschied, dass ein auf unbestimmte Zeit geschlossener DDR-Altmietvertrag über Wohnraum, der hinsichtlich einer Beendigung des Mietverhältnisses auf die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR Bezug nimmt, seitens des Vermieters gegen den Willen des Mieters wegen Eigenbedarfs seit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der Übergangsvorschrift des Art. 232 § 2 EGBGB i. V. m. den Vorschriften des BGB gekündigt werden kann (Az. VIII ZR 15/23).
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 veröffentlicht
Das BMF hat am 04.09.2025 den Referentenentwurf (RefE) eines Steueränderungsgesetzes 2025 veröffentlicht.