Der BGH entschied, dass ein auf unbestimmte Zeit geschlossener DDR-Altmietvertrag über Wohnraum, der hinsichtlich einer Beendigung des Mietverhältnisses auf die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR Bezug nimmt, seitens des Vermieters gegen den Willen des Mieters wegen Eigenbedarfs seit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der Übergangsvorschrift des Art. 232 § 2 EGBGB i. V. m. den Vorschriften des BGB gekündigt werden kann (Az. VIII ZR 15/23).
Generalanwalt empfiehlt Aufhebung der Mindestlohn-Richtlinie
EuGH-Generalanwalt Emiliou sprach sich für die Nichtigerklärung der Mindestlohn-Richtlinie aus. In der Begründung gab er an, dass der EU die Zuständigkeit für den Erlass der