Die Kündigung von Online-Verträgen über einen Kündigungsbutton muss auch ohne Anmeldung auf der Webseite möglich sein. Das hat das LG München nach einer Klage des vzbv gegen die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG entschieden (Az. 33 O 15098/22).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: