Das BMAS hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 Prozent betragen.
Stellungnahme zur Umsetzung des restrukturierten IESBA Code of Ethics
Die WPK hat zu der Umfrage des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zur Umsetzung des abgeschlossenen Projekts „Änderung des Aufbaus des IESBA Code