Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens

Das VG Koblenz hat die Klagen einer Beamtin und eines Beamten abgewiesen, die infolge einer Teilzeitbeschäftigung in ihrer jeweiligen Elternzeit nur eine gekürzte Inflationsausgleichszahlung erhalten hatten (Az. 5 K 967/24.KO, 5 K 1024/24.KO).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge