Das LG Frankfurt hat Eilanträge der Herstellerin einer markenrechtlich geschützten und weltweit bekannten Luxus-Handtasche zurückgewiesen. Sie könne sich nicht mit Erfolg auf europäischen Markenrechtsschutz berufen. Erforderlich sei eine Abwägung zwischen dem Eigentumsrecht der Herstellerin der Luxus-Handtasche und der Kunstfreiheit der Antragsgegnerin (Az. 2-06 O 532/23 und 2-06 O 533/23).
Digitalisierung und Bürokratieabbau modernisieren die Arbeitsverwaltung
Das Bundeskabinett hat am 15.07.2026 das „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ beschlossen. Mit diesem Gesetz werden Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und