Die Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens liegt lt. Bundesregierung in „ausschließlicher Zuständigkeit der Länder“. Seit der 27. BAföG-Novelle seien elektronische und schriftliche Anträge gleichwertig.
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht