Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 einstimmig der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt.
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss