Seit dem 01.01.2025 gelten in Deutschland längere Postlaufzeiten. Behördliche und gerichtliche Schreiben gelten nicht mehr am dritten, sondern erst am vierten Werktag nach Aufgabe zur Post als bekanntgemacht bzw. zugestellt. Das wirkt sich auch auf den Beginn von Rechtsmittelfristen aus.
Adventskalender mit Erotik-Artikeln: Kein Unterlassungsanspruch wegen fehlender Materialbeschreibung
Das LG Flensburg hat entschieden, dass beim Verkauf von Adventskalendern mit Erotik-Artikeln kein Unterlassungsanspruch besteht, wenn Angaben zum Material im Inneren von mit Silikon ummantelten