Lärm durch Hundespielplatz auch im Wohngebiet zumutbar

Der durch einen Hundespielplatz in einem Wohngebiet verursachte Lärm ist von Anwohnern hinzunehmen, wenn er sich im Rahmen der geltenden Immissionsrichtwerte hält. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 24 K 148.19).

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