Den Zugang einer Kündigung gerichtsfest zu beweisen, erfordert den Auslieferungsbeleg der Post. Einlieferungsbeleg und Sendestatus allein reichen nicht. So entschied das LAG Baden-Württemberg (Az. 15 Sa 20/23). Darauf weist die BRAK hin.
BFH: Persönliches Budget und Umsatzsteuerfreiheit
Der BFH hatte sich mit der Steuerbefreiung von Pflegeleistungen nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG 2013 zu befassen (Az. V R