Die Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) ist verfassungsgemäß. Dies hat das FG Hessen entschieden (Az. 3 K 663/24).
Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker