Für pädagogische Hilfen für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche, die rund um die Uhr gepflegt und betreut werden müssen, haben die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) aufzukommen. So entschied das LSG NRW (Az. L 9 SO 56/24 KL).
Eingliederungshilferecht: Keine Sozialleistungen für Diplomaten und ihre Angehörigen
Das SG Frankfurt hat entschieden, dass ein Diplomatenkind wegen des Diplomatenstatus keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form einer Schulassistenz hat (Az. S 27 SO 139/25).