Das ArbG Halle hat der Klage eines Lehrers teilweise stattgegeben, mit der er die Vergütung für an Feier- und Ferientagen ausgefallene Vorgriffsstunden verlangt hat (Az. 3 Ca 1900/23).
Abriss einer „Schrottimmobilie“ zu Recht angeordnet
Die Stadt Gelsenkirchen durfte den Abriss einer sog. Schrottimmobilie gegenüber der Eigentümerin anordnen. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 6 K 4422/23).