Gemäß Art. 102 AEUV ist Unternehmen der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagt. Dabei ist der sog. Behinderungsmissbrauch der praktisch häufigste Fall. Die EU-Kommission führt derzeit eine Sondierung zu Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch durch. Darüber berichtet die BRAK.
Flexibleres Berufsrecht für das Anwaltsnotariat
Das Berufsrecht des Anwaltsnotariats soll flexibler gestaltet werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5441) zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats.