Im Streit um Ansprüche aus einem Reisevertrag wies das AG München eine Klage auf Zahlung von 2.592,60 Euro ab. Zwischen den Parteien war streitig, was unter der Buchung eines „Doppelzimmer“ zu verstehen war (Az. 242 C 403/23).
Höhere Inflation durch Preisschock beim Öl trifft weiterhin Familien am stärksten
Als Folge des Iran-Kriegs ist die Inflationsrate in Deutschland im April auf 2,9 Prozent gestiegen – 0,2 Prozentpunkte mehr als im März. Der Anstieg ist