Ein Profifußballer, der im Rahmen seiner Karriere einen Meniskusschaden erleidet, hat in der Regel einen Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das Nichtvorliegen einer beidseitigen Meniskopathie kein Ausschlusskriterium für das Vorliegen einer Berufskrankheit. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 2 78/21).
IESBA: 2023 Handbook veröffentlicht
Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat die 2023 Edition of the Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants (including