Meniskusschaden bei Profifußballer als Berufskrankheit anerkannt

Ein Profifußballer, der im Rahmen seiner Karriere einen Meniskusschaden erleidet, hat in der Regel einen Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das Nichtvorliegen einer beidseitigen Meniskopathie kein Ausschlusskriterium für das Vorliegen einer Berufskrankheit. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 2 78/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

APAS-Marktanalyse 2025

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat erstmals eine Marktanalyse zum Abschlussprüfermarkt in Deutschland für den Berichtszeitraum 2020 bis 2024 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.