Das OLG Dresden hat in den ersten vier Parallelverfahren zu den sog. Business-Tools den Meta-Konzern zur Zahlung von immateriellem Schadensersatz in Höhe von jeweils 1.500 Euro sowie zur Unterlassung der Weiterverarbeitung hiermit gewonnener personenbezogener Daten an Nutzer des sozialen Netzwerks „Instagram“ verurteilt (Az. 4 U 196/25, 4 U 292/25, 4 U 293/25, 4 U 296/25).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese