Das OLG Frankfurt hat sich mit zahlreichen geltend gemachten Mietmängeln hinsichtlich einer in einem gemischt genutzten Haus liegenden Büroetage befasst. Durch den sich im Hof nackt sonnenden Kläger werde die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt, stellte das OLG dabei u. a. fest. Es fehle insoweit an einer unzulässigen, gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das Grundstück (Az. 2 U 43/22).
Flexibleres Berufsrecht für das Anwaltsnotariat
Das Berufsrecht des Anwaltsnotariats soll flexibler gestaltet werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5441) zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats.