Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 2024 einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Der vom BMJ vorgelegte Entwurf sieht vor, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängern können. Zudem sind zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden.
Umstellung auf das BZSt online.portal und Einführung der DIP-Massendatenschnittstelle
Das BZSt weist auf die im Jahr 2025 erfolgende Umstellung der bisherigen CbCR-Datenübermittlung auf das neue BZSt online.portal, das zentrale Onlineportal des Bundeszentralamts für Steuern,