Die Bundesregierung hat am 28.05.2025 ein Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Er sieht eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen für die Mietpreisbremse bis zum 31.12.2029 vor.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese