Der Rat der EU hat Änderungen der EU-Vorschriften für den Wertpapierhandel angenommen, mit denen Anleger Zugang zu den für Investitionen in Finanzinstrumente erforderlichen Marktdaten erhalten, die globale Wettbewerbsfähigkeit der Kapitalmärkte der EU erhöht und für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt wird.
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem