Der Rat der EU hat Änderungen der EU-Vorschriften für den Wertpapierhandel angenommen, mit denen Anleger Zugang zu den für Investitionen in Finanzinstrumente erforderlichen Marktdaten erhalten, die globale Wettbewerbsfähigkeit der Kapitalmärkte der EU erhöht und für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt wird.
Teststellenbetreiberin muss Vergütungen für Corona-Tests zurückzahlen
Das VG Koblenz hat die Klage einer Teststellenbetreiberin gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz abgewiesen (Az. 5 K