Das Landgericht Bremen gab der Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt und untersagte die Füllmengenreduzierung der Milka-Tafeln ohne hinreichenden Hinweis als irreführende „Mogelpackung“ (Az. 12 O 118/25).
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Das BMF hat die Regelungen des AEAO zu §§ 51, 52, 53, 55, 56, 57, 64, 65, 66 und 67a geändert (Az. IV D 5