Im Streit um Rückzahlungsansprüche aus einem Reisevertrag wies das AG München eine Klage auf Zahlung von 400,86 Euro ab (Az. 264 C 17870/23).
Kein Schadensersatz für geplatzte Reifen
Auf einer unbefestigten Straße im Außenbereich muss mit Abbruchkanten am Straßenrand gerechnet werden. Die Gemeinde haftet daher lt. LG Flensburg nicht für geplatzte Reifen (Az.