Im Streit um Rückzahlungsansprüche aus einem Reisevertrag wies das AG München eine Klage auf Zahlung von 400,86 Euro ab (Az. 264 C 17870/23).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür