Der gezahlte Reisepreis kann um 30 Prozent gemindert werden, wenn das Gepäck des Pauschalreisenden bei dem Hinflug zu spät ausgeliefert wird und deshalb während einer Kreuzfahrt in die Arktis nicht zur Verfügung steht. So entschied das LG München II zugunsten der Reisenden (Az. 14 O 2061/24).
Airline darf angemessenes Handgepäck nicht extra berechnen
Die spanische Airline Vueling erlaubt Passagieren im Tarif „Fly Light“ nur die Mitnahme eines einzigen, nicht mehr als 40 x 30 x 20 Zentimeter großen