Der BayVGH hat die landesrechtliche Glücksspielregelung, die einen Mindestabstand zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen von 250 Metern vorsieht, für voraussichtlich unionsrechtswidrig erachtet und der Beschwerde eines Passauer Wettvermittlungsunternehmens stattgegeben (Az. 23 CS 22.2677).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: