Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat die Einkommen der Beschäftigten deutlich erhöht. Besonders profitiert haben Menschen mit niedrigem Einkommen, die Effekte reichen aber auch bis in die Mitte der Verteilung. In Ostdeutschland sind die Zuwächse am größten, wie eine neue WSI-Studie der Hans-Böckler-Stiftung, zeigt.
Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000 (BpO 2000)
Das BMF legt die Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2027 fest (Az. IV D 2 – S 1450/00014/005/027).