Das Bundeskabinett hat heute die vom BMAS vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Wagniskapitalgeber setzen in Deutschland andere Prioritäten als anderswo
Der deutsche Venture Capital-Markt weist teils deutliche Unterschiede zum weltweiten VC-Geschehen auf. So erhielten deutsche Start-ups aus dem Bereich Climate-Tech im vergangenen Jahr zwar deutlich