Gehörlose Menschen haben nicht nur bei besonderen Anlässen einen Anspruch auf Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher, sondern lt. SG Berlin auch bei allgemeinen Erledigungen des Alltags, z. B. kulturellen Veranstaltungen, erforderlichen Vorsprachen bei Banken oder Gesprächen mit Ärztinnen und Ärzten anlässlich der Erkrankung der Mutter (Az. S 195 SO 2156/23).
Ukraine: Wirtschaft zwischen Widerstandskraft und Zukunftschancen
Die Ukraine entwickelt sich zu einem zentralen Akteur und eröffnet zugleich große Chancen für Unternehmen. Im Vorfeld des 8. Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforums, der zentralen Plattform für