Überholen darf nur, wer eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vollständig ausschließen kann. Wenn es beim Kolonnenspringen zum Unfall kommt, zahlen in der Regel beide Unfallbeteiligte. So das LG Lübeck (Az. 9 O 27/21).
Reitstallbesitzer steht kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zu
Das LG Köln bestätigt das amtsgerichtliche Urteil, wonach einem Reitstallbesitzer kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zusteht (Az. 9 S 75/25).