Das OLG Köln entschied, dass Fahrzeuginsassen, die entgegen der Gurtpflicht gemäß § 21a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung nicht angeschnallt sind und dadurch andere Mitfahrer verletzen, selbst haftbar gemacht werden können. Bei der gesetzlichen Gurtpflicht handele sich um eine Norm, die auch die anderen Fahrzeuginsassen schützen solle. (Az. 3 U 81/23).
KfW Research erwartet weiterhin 1,5 Prozent Wachstum für Deutschland in diesem Jahr
Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Schlussquartal 2025 leicht gewachsen, nachdem es im Vorquartal noch stagniert hatte. KfW Research betrachtet die Entwicklung als eine gute