Die Bundesregierung stellt 2024 für mittelständische Unternehmen 11 Mrd. an Wirtschaftsförderung aus den sog. ERP-Mitteln bereit. Das dafür notwendige Wirtschaftsplangesetz wurde am 15.12.2023 im Bundesrat beschlossen. Damit kann das Gesetz nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten pünktlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2024 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital erhalten.
Befangenheit begründet: Vater der Anwältin stirbt, Richterin verweigert Terminsverlegung
Wenn die Richterin trotz Todes des Vaters der Anwältin die Terminsverlegung verweigert, begründet das die Besorgnis der Befangenheit. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 26