Die Bundesregierung stellt 2024 für mittelständische Unternehmen 11 Mrd. an Wirtschaftsförderung aus den sog. ERP-Mitteln bereit. Das dafür notwendige Wirtschaftsplangesetz wurde am 15.12.2023 im Bundesrat beschlossen. Damit kann das Gesetz nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten pünktlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2024 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital erhalten.
Verfahren vor Verwaltungsgerichten: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für grundlegende Modernisierung
Die Verwaltungsgerichtsordnung soll grundlegend modernisiert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 27.05.2026 beschlossen hat. Ein wesentliches Ziel der Reform ist es,