Die der Telekom Deutschland GmbH erteilte Standortbescheinigung für eine Mobilfunkanlage in Ludwigshafen verletzt voraussichtlich keine Rechte der Nachbarn. Das geht aus einem Beschluss des VG Neustadt hervor (Az. 5 L 18/25.NW).
Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz
Die WPK gibt Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse für die WP/vBP-Praxis.