Die EU-Kommission hat Vorschläge vorgelegt, um den Zahlungsverkehr und den Finanzsektor im weiteren Sinne in das digitale Zeitalter zu überführen. Die neuen Vorschriften werden den Verbraucherschutz und den Wettbewerb bei elektronischen Zahlungen weiter verbessern.
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat