MoPeG: Grunderwerbsteuerliche Begünstigungen für Personengesellschaften vorerst gesichert?

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags möchte im Zuge des Wachstumschancengesetzes für Rechtssicherheit sorgen. Der DStV-Steuerrechtsausschuss gibt Hinweise für die Praxis, was mit Inkrafttreten des MoPeG gilt.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge