Ein Verkäufer täuscht nur dann arglistig über Mängel an einer Sache, wenn er oder seine Hilfspersonen die Mängel kennen. Es reicht hingegen nicht aus, dass die Mängel einem Verwandten des Verkäufers bekannt sind, der nicht am Geschäft beteiligt ist. So entschied das LG Lübeck (Az. 15 O 37/23).
Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten