Ein Verkäufer täuscht nur dann arglistig über Mängel an einer Sache, wenn er oder seine Hilfspersonen die Mängel kennen. Es reicht hingegen nicht aus, dass die Mängel einem Verwandten des Verkäufers bekannt sind, der nicht am Geschäft beteiligt ist. So entschied das LG Lübeck (Az. 15 O 37/23).
Anhörung zur dritten Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer – BS WP/vBP
Der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer hat beschlossen, dem Beirat eine Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) zur Vereinheitlichung der Begrifflichkeiten vorzuschlagen.