Bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beschäftigte Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgingen. So entschied das OLG Nordrhein-Westfalen in zwei Musterprozessen (Az. 6 A 856/23 und 6 A 857/23).
Energiepreisschock dämpft Erholung – Strukturreformen drängender denn je
Die Wirtschaftsforschungsinstitute der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose haben ihr Frühjahrsgutachten vorgestellt. Die aktuelle konjunkturelle Lage sei demnach von einem kräftigen Energiepreisschock geprägt. Die beteiligten Institute sehen die