Das BMF hat das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2024“ und die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2024“ bekanntgemacht (Az. IV C 5 – S-2533 / 19 / 10026 :004).
Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten; Nutzung von Elektro‑ und Hybridelektrofahrzeugen
Das BMF passt das Schreiben vom 5. November 2021 aufgrund der Einführung der Strompreispauschale zum 1. Januar 2026 gemäß BMF-Schreiben vom 11. November 2025 an